RDM - Ring Deutscher Makler - Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Auszug aus der Satzung
des RING DEUTSCHER MAKLER
Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.

Fassung vom 30.05.2006

§ 11 Aufnahmevoraussetzungen

  1. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Bewerber

    (a) im Sinne des § 34 c GewO persönlich zuverlässig ist,

    (b) sich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet,

    (c) soweit gesetzlich vorgeschrieben, eine Erlaubnis nach § 34 c GewO besitzt,

    (d) über ausreichende Fachkenntnisse verfügt und grundsätzlich eine zweijährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft nachweisen kann,

    (e) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entsprechend dem Geschäftsumfang mit einer angemessenen Deckungssumme für sich und seine Mitarbeiter abschließt und unterhält,

    (f) drei Referenzen (Geschäftspartner) angibt.

Ist der Bewerber gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter einer Gesellschaft oder Genossenschaft, so muß auch diese das Vorliegen der Voraussetzung nach Buchstaben (b), (c), (e) und (f) nachweisen.